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Zur Ratssitzung am 07.05.2020

Bitte schauen Sie sich die Beschlussvorlage zum TOP 19 genau und kritisch an. Sie enthält manches Unklare und Widersprüchliche. Hier finden Sie ganz unten auch meine Reaktion.

Dies ist der Wortlaut der Beschlussvorlage

Stadt Barsinghausen - Der Bürgermeister
Beschlussvorlage  - öffentlich
Verwaltungsausschuss 05.05.2020
Rat der Stadt Barsinghausen 07.05.2020

1. Änderung des Flächennutzungsplanes, OT Egestorf. - Bebauungsplan Nr. 212 "Rottkampweg"
Hier: Änderung des Geltungsbereiches

Beschlussempfehlung: Der Rat der Stadt Barsinghausen beschließt die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 212 „Rottkampweg“, OT Egestorf sowie die Änderung des Geltungsbereichs der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, OT Egestorf. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren mit dem geänderten Geltungsbereichen fortzuführen. Die Grenzen der räumlichen Geltungsbereiche sind in der Anlage 3 zu dieser Beschlussvorlage kenntlich gemacht.

 Sachdarstellung: Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 212 „Rottkampweg“, OT Egestorf sowie die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, OT Egestorf im Parallelverfahren wurde am 31.05.2016 beschlossen (vgl. BV XVII/0982). Der räumliche Geltungsbereich dieses Aufstellungsbeschlusses umfasste die städtische Fläche nördlich sowie eine Fläche eines privaten Grundstückseigentümers südlich des Rottkampweges (siehe Anlage 1).

 Im Laufe des Verfahrens äußerten weitere private Eigentümer das Interesse, ihre Flächen im Rahmen des Bebauungsplans mit einzubeziehen und zu überplanen. Dementsprechend wurde am 02.04.2019 beschlossen (vgl. BV XVIII/0713), den Geltungsbereich durch einen erneuten Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans zu enıveitern. Hinzu kamen somit weitere Flächen südöstlich und eine landwirtschaftliche Fläche südwestlich des Rottkampweges sowie das nördlich angrenzende Grabeland entlang der Straße „Hinter dem Kirchhofe“ (siehe Anlage 2).

 Auch auf mehrfache Nachfragen bestätigte der Eigentümer der landwirtschaftlichen Fläche südwestlich des Rottkampweges sein Interesse an der Entwicklung seines Grundstückes nicht. Es konnte somit auch keine Einigung zur Beteiligung an der erforderlichen Vereinbarung über die Planungskosten erfolgen. Die Fläche soll daher aus dem Geltungsbereich des Bauleitplanes und der FNP-Änderung entlassen werden.

 lm Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bauleitplanverfahren gem. §4(1) i.V.m. §3(1) BauGB sind Stellungnahmen zu der Überplanung der besteher den Grabelandgärten eingegangen. Einige Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit sprachen sich für den Erhalt der Gärten aus. Hierbei wurden u.a. die Bedenken geäußert, dass der Verlust der privaten Gärten und der damit einhergehenden Erholungsfunktion sowie Lebensqualität, insbesondere die Bewohner der angrenzenden Hochhäuser ohne private Grünflächen beträfe.

 Am 10.03.2020 fand ein Termin mit Herrn Bürgermeister Lahmann, dem Eigentümer der Fläche und der Verwaltung statt, zu dem auch die Nutzer der Gärten eingeladen waren. Bei einem anschließenden Ortstermin wurde festgestellt, dass einige Gärten bereits aufgegeben wurden, da der private Eigentümer die einjährigen Pachtverträge bereits gekündigt hat, viele der Gärten jedoch weiterhin bewirtschaften sind.

 Der derzeit gültige Bebauungsplan Nr. 28A „Aschekoppelweg“ weist für das Grundstück „private Grünfläche - Dauerkleingartenanlage“ aus. Diese Ausweisung verpflichtet den Eigentümer der Fläche jedoch nicht, die Fläche entsprechend als Gärten zu verpachten. Dementsprechend kann durch das Entlassen der Fläche aus dem Bebauungsplanverfahren Nr.212 „Rottkampweg“ das Fortbestehen der Gärten an diesem Standort nicht garantiert oder gesichert werden.

 Nach Rücksprache mit ansässigen Kleingartenvereinen besteht in Barsinghausen jedoch durchaus eine rege Nachfrage nach Kleingärten.

 Aufgrund der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, und um der Nachfrage an Kleingärten im Stadtgebiet gerecht zu werden, soll die Fläche aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung entlassen werden und somit der Geltungsbereich entsprechend geändert werden (siehe Anlage 3).

 Wird der Geltungsbereich geändert, werden auch der städtebauliche Entwurf, die vorhandene Planzeichnung, die Begründung sowie in Teilen der Umweltbericht angepasst.

 Es ist darauf Hinzuweisen, dass die Änderung des Geltungsbereiches unter Umständen die Dauer des Verfahrens verlängern kann. So muss geprüft werden, ob gegebenenfalls eine Anpassung des städtebaulichen Entwurfes erforderlich ist. In jedem Fall muss die Planzeichnung, die Begründung sowie in Teilen der Umweltbericht angepasst werden.

 Zusätzlich hat der Rat der Stadt Barsinghausen am 21.06.2018 (vgl. XVIII/0509) beschlossen, dass vor der Auslegung gem. §3 Abs.2 i.V.m. §4 Abs.4a BauGB ein Planungskostenvertrag abgeschlossen werden soll. Die Änderung des Geltungsbereiches kann sich auch auf dessen Abschluss auswirken.

 Nach Abschluss des Planungskostenvertrages wäre der nächste Verfahrensschritt der Billigungs- und Auslegungsbeschluss. Bis dieser herbeigeführt werden kann, müssen die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (§4 Abs.1 i.V.m. §3 Abs.1) bewertet, sowie durch das mit der Planung beauftragte Büro in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. Diese Änderungen müssen anschließend intern abgesprochen sowie die Beschlussfassung vorbereitet werden.

Unter der Voraussetzung, dass der Planungskostenvertrag bis dahin zu Stande gekommen ist, kann der Billigungs- und Auslegungsbeschluss voraussichtlich in 15 Wochen zur Sitzung angemeldet werden. Somit könnte das Ziel der Prioritätenliste, den Auslegungsbeschluss bis zum 4. Quartal 2020 herbeizuführen, erreicht werden.

Gleichstellungsrelevante Aspekte, die die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten erforderlich machen, sind nicht gegeben.

Anlage:
Anlage 1 Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss Plan vom 16.06.2015
Anlage 2 Enıveitertem Geltungsbereich nach erneutem Aufstellungsbeschluss vom 02.04.2020
Anlage 3 Geänderter Geltungsbereich vom 16.04.2020

(Sie finden die Seite der Stadt hier.)

Hier ein Ausschnitt aus dem BP 28A

Und hier ein Ablaufplan für die Bauplanbeschlüsse

Herr Hansen ihn us dem Internet gefischt.

Nach gründlicher Rücksprache mit Herrn Hansen habe ich meinen ursprünglich geplanten Protestbrief nicht abgeschickt, sondern an die Ratsvorsitzende folgende Email geschickt:

An die Vorsitzende des Barsinghäuser Rats
per Email: buero@claudiaschuessler.de                                                                          Barsinghausen, den 04.05.2020

Sehr geehrte Frau Schüßler,

nach Auskunft von Herrn Pressesprecher Andreas Schröter habe ich als zur Risikogruppe in der Corona-Krise gehörender Bürger die Möglichkeit, meine Fragen, die ich in der Ratssitzung am 07.05.2020 an Verwaltung und Rat gestellt hätte, schriftlich zu stellen.

Ich bitte also höflich darum, in der Ratssitzung folgende Fragen zur Beschlussvorlage zu TOP 19, Änderung des Bebauungsplans 212 Rottkampweg zu verlesen und mir die Antworten mitzuteilen:

1. Zuerst die Frage zur Klärung der Auslassungen auf der ersten Seite der Vorlage, die Verwirrung gestiftet haben:
Wieso muss die "landwirtschaftliche Fläche südwestlich des Rottkampweges" - gemeint ist wohl das Areal unmittelbar an der Bahntrasse nördlich des Gebiets "Am Wiesenbach", ausgewiesen im BP 28A, der leider nicht zu den Anlagen gehört - aus* dem BP 212 "entlassen" werden, obwohl er darin gar nicht enthalten ist? Und wieso steht dann in bezug auf den Eigentümer der "landwirtschaftlichen Fläche" im Rahmen des BP 212 die "Beteiligung an ... Planungskosten" (S.1 de3 Beschlussvorlage, letzter Absatz) überhaupt in Rede?

2. Nun die wichtigere Frage zur zweiten Fläche, "das nördlich angrenzende Grabeland entlang der Straße 'Hinter dem Kirchhofe'", die bisher im BP 212 enthalten ist und nun  "entlassen werden" soll:
Will sich die Stadt tatsächlich aus der Verantwortung für das während der langwierigen Planungsphase entstandene Chaos in den Kleingärten zurückziehen und die Bereinigung dem Grundstückseigentümer überlassen? Ist es nicht das Recht der Anlieger hier eine einvernehmliche Lösung zwischen den beiden Parteien zu verlangen? Hat die Verwaltung die Pläne des Grundstückseigentümers überhaupt zur Kenntnis genommen, die er den Anliegern - leider erst nach der Bürgerbeteiligung, so dass sie dort nicht einfließen konnten - mitgeteilt hat? Es ergeben sich viele Fragen zu der Beschlussvorlage, die alle auf die eine Frage hinauslaufen: Müsste die Verwaltung nicht vor einer Bebauungsplanänderung in einem moderierten Gespräch mit dem Eigentümer des Grabelands nach einer einvernehmlichen Lösung suchen?

3. Die grundsätzliche Frage lautet: Müsste die Verwaltung nicht alles tun, um den entstandenen Eindruck der Intransparenz des Verfahrens auszuräumen? Herr Baudirektor Wollny hatte den Anliegern dankenswerterweise eine Informationsveranstaltung unmittelbar nach den Sommerferien 2019 und noch vor der Planfestsetzung versprochen. Ein Termin kam nicht zustande, weil der Bürgermeister zuvor mit den Pächtern des Grabelands sprechen wollte. Das fand nun endlich am 10.03. statt. Über das Ergebnis schweigt sich die Beschlussvorlage aber aus. Sollte nicht eine Informationsveranstaltung zum BP 212 stattfinden, sobald die Corana-Krise das irgend zulässt?

Ich bitte um eine Empfangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Holtiegel